Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Grafschaft, auf der BAB 61, km 177,300 Gem. Grafschaft, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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