Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Groß Meckelsen, L 42, Abs. 70, Stat. 4,07, Richtung Sittensen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto 66 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Vordruck Anhörung
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