Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gundelfingen, Haunsheimer Str. Bereich Sportplatz wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von gkV Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte übersandt.
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