Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,800, RF Dortmund mit 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.
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