Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, km 30.180 – 30.210, Fahrtrichtung Frankfurt um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 330 107 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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