Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, auf der BAB 1, Nordelbbrücke, OT. Nr. 136, Ri. Norden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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