Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der BAB 7, km 150,4, vor Nordelbbrücke, OT. Nr. 132, Ri. Süden Hamburg, Außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung
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