Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der BAB 7, Rtg. Norden, zw. Heimfeld und Waltershof ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 139 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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