Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Stresemannstraße 70, in FR stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 12 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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