Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Stresemannstraße 70, in FR stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 12 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.