Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, BAB 255, Unter der Brücke, i.R. stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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