Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 255, Unter der Brücke, km 1,2, i.R. stadteinwärts
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 99 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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