In Hamburg, BAB 7, km 149+280, FR Schnelsen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
43km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 103 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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