Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 7, km 149+280, FR Schnelsen zulässige Höchstgeschwindigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 87 km/h durch Messung mit Lasergerät, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung
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