Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Schenefelder Landstraße 207, i. R. Osdorfer Landstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 77 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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