Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Schröderstiftstraße, Höhe Hnr. 21, i. R. stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 66 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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