Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, B 6, Westschnellweg, Abschnitt 540, Station 2,056, Richtung Bremer Damm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät ESO wurden 113 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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