Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haselünne, B 213, Abschnitt 230, Station 0,9, Ri. Haselünne mit 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandt.
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