In in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe Parkplatz Heidenfahrt, FR Mainz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 117 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen

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