Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Herne, auf der BAB 42, km 46,700, FR Duisburg um 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 115 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne übersandte Zeugenfragebogen

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