Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hochdorf- Assenheim, Gem. Hochdorf- Assenheim, A 65, bei km 105,97, FR Ludwigshafen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 174 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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