Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hochheim am Main, auf der A 66, bei km 19,560, FR Wiesbaden um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Erhebung von Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Verwarnung / Anhörung
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