Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Jülich, auf der L 213, Einmündung B 55, Rtg. Niederzier um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragungen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren
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