Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kaltenkirchen, auf der A 7, bei km 124,925, in Rtg. Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 146 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung
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