in Köln-Deutz, Deutzer Ring, Tangente , Auffahrt zur BAB 599, FR AK Gremberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 97 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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