Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kruft, BAB 61, km 211,600, Gem. Kruft, FR Ludwigshafen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 161 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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