Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,650, FR Bremen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Poliscan ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Formular Anhörung

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