Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES3.0 und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Formular Anhörung
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