In Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 90 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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