Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, auf der B 44, Hochstraße Nord, vor Auff. Bruchwiesenstr., Rtg. Mannheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 97 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung mit PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen erließ Bußgeldbescheid

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