Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 112 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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