Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 21,7, FR Darmstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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