Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe Abfahrt Mainz-Innenstadt, FR Darmstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 111 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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