Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Marl, L 522, ca. 50m vor Auf-/Abf. BAB 43, FR Wuppertal wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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