Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, BAB 63, km 70,9, Fahrtrichtung Kaiserslautern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 125 km/h mit Lasergerät, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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