Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mendig, BAB 61, km 209,150, Gem. Mendig, FR Koblenz um 39 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot erlassen. Festgestellt wurden 159 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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