Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Minden, Erbeweg, 30 – 34b, FR Portastraße, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 mini Rack.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Minden übersandte Vordruck Anhörung
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