Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mönchengladbach, A 52, km 26,430, RF Düsseldorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandt.
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