Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Aachener Str., FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Messgerät Gatso MG mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen

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