Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, auf der Bismarckstraße / Steinmetzstr., FR Bismarckplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit automatischer Rotlichtkamera und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 61 km/h bei erlaubten 40 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung
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