Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Moers, auf der A 42, Kamp-Lintfort, FR A 57 – Köln mit 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandt.

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