Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 129 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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