Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 1020, km 0,44 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 76 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan FM1 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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