Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem LKW wurde in Mutterstadt, B 9, Gem. Mutterstadt, bei km 119,97, FR Speyer mit 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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