Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 586,92, FR Mannheim die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 125 km/h bei erlaubten 100 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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