Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neumünster, Boostedter Straße, ggü. 368 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neumünster übersandte Formular Anhörung
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