Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/M wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung mit Erhebung von 20,00 € Bußgeld.
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