Mit 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 140 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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