Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 46 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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