Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Nonnweiler, A 1, Autobahndreieck Rtg. Trier außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Formular Anhörung
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