Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nufringen, auf der BAB 81, bei km 606,450, Singen-Stuttgart mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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